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Da wir uns mit unserem Angebot natürlich auch an Kindergärten und Kitas richten möchten, haben wir unter Kindergarten-Spielzeug Produkte aus unserem Sortiment zusammengefasst, die für Kindergärten sehr gut geeignet sind.

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TÜV-Rheinland testet Schwimmspielzeug

Schwimmspielzeug
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Paul-Georg Meister /
pixelio.de
Schlechte Qualität, Belastung mit Schadstoffen, abgerissene Kleinteile und Babyschwimmsitze, die keine Sicherheit bieten, sondern sogar Gefahr des Ertrinkens bedeuten: Die Experten des globalen Prüfdienstleisters TÜV Rheinland haben aufblasbare Wasserspielzeuge und Luftmatratzen in beliebten europäischen Urlaubsorten direkt am Strand gekauft und in eigenen Laboren getestet. Das Ergebnis ist alarmierend: Von den 88 geprüften Produkten dürfen innerhalb der Europäischen Union 43 Artikel nicht verkauft werden, weil sie die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsnormen und Kennzeichnungspflichten nicht erfüllen.
 
Größtes Problem ist die Belastung mit Weichmachern, die in 29 Produkten über den für Wasserspielzeug zulässigen Grenzwerten liegt.      

„Wer in Urlaubslaune am Strand Luftmatratzen, aufblasbare Schwimmringe oder Schwimmtiere kauft, bekommt dafür oft schlechte Qualität, aber was viel schlimmer ist: Gefahren für die Gesundheit sind im Kauf gleich eingeschlossen – besonders für Kinder", so Friedrich Hecker, Vorstandsvorsitzender von TÜV Rheinland.

Gekauft wurden alle Badeartikel für 69 Cent bis 19,90 Euro im Mai 2010 direkt an Stränden in Frankreich, Italien und den Niederlanden – dort, wo üblicherweise auch viele Urlauber und Familien mit Kindern Wasserspielzeug oder Luftmatratzen kaufen. Die Prüfungen wurden anschließend in Testlaboren von TÜV Rheinland Quality im niederländischen Eindhoven und von TÜV Rheinland LGA Products im deutschen Nürnberg vorgenommen.

29 Produkte mit Weichmachern belastet

82 geprüfte Produkte sind als Spielzeug einzustufen und so zu testen. Das heißt, sie müssen die Vorgaben der EU-Spielzeugrichtlinie erfüllen. Die Prüfer von TÜV Rheinland fanden in 29 untersuchten Produkten hohe Belastungen mit Phthalat-Weichmachern, die über den für Spielzeug als Grenzwert erlaubten Konzentrationen lagen. Phthalate stehen im Verdacht, hormonell zu wirken und krebserregend zu sein. Technisch sind diese Weichmacher vermeidbar. Den traurigen Rekordwert erzielte ein Delphin, der in Italien gekauft wurde: Bei diesem Produkt betrug der gemessene Wert des Weichmachers DEHP (Diethylhexylphthalat) im Aufblasventil 36 Prozent – zugelassen sind 0,1 Prozent.

Nur geprüfte Schwimmlernhilfen kaufen

Ein weiteres Problem stellt die innerhalb der EU unzulässige und teilweise gefährliche Gestaltung von Schwimmsitzen für Babys und Kleinkinder dar. Sechs solcher Babyschwimmsitze konnten die Fachleute kaufen, obwohl diese in der EU verboten sind. „Solche Produkte sind gefährlich, weil sie den Eltern Sicherheit vorgaukeln, die es gar nicht gibt", so Hecker. In einzelnen Fällen besteht die Gefahr, dass die Kinder im Wasser sofort kentern, weil der Sitz zu hoch ist und das Kind somit zu weit aus dem Wasser ragt. Genau damit rechnen die Eltern natürlich nicht.

Babyschwimmsitze müssen die Vorgaben für Schwimmlernhilfen erfüllen; sie sind kein Spielzeug, sondern gelten als Schutzausrüstung. Nach der geltenden europäischen Norm EN 13138-3 müssen solche Schwimmsitze unter anderem gewährleisten, dass die Kinder nicht kentern. Auch müssen Hinweise zu Altersgruppe und Körpergewicht der Kinder vorhanden sein. Eine spielzeugähnliche Gestaltung ist bei einem Verkauf in der EU nicht zulässig, damit die Unterscheidung zu normalen Wasserspielzeug auf den ersten Blick möglich ist. Die Fachleute von TÜV Rheinland empfehlen, Schwimmlernhilfen für Babys oder Kleinkinder am besten nicht erst im Urlaub zu kaufen, sondern bereits vor den Ferien und nach genauer Beratung.

Quelle: http://www.tuv.com

 
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